Ein Grab ist heute der für die Bestattung oder Beisetzung vorgesehener, genau bestimmter Teil
des Friedhofsgrundstückes mit dem darunterliegenden Erdreich, der der
Aufnahme einer menschlichen Leiche oder - als Urnengrab - der Asche dient.
Das Grab bleibt im
Eigentum des Friedhofsträgers.
Rechte an ihnen können nur nach Maßgabe der Friedhofsordnung entstehen.
Für die Bestattung und
das Anlegen von Gräbern sind die jeweiligen landesrechtlichen und
gesundheitspolizeilichen Vorschriften verbindlich. Weitere Einzelheiten
sind in den Friedhofsordnungen der einzelnen Friedhöfe geregelt.
Maße:
Die Maße (Breite, Länge, Tiefe) der Gräber sowie die
Abstände zwischen ihnen sind in den
Friedhofsordnungen festgelegt.
Die Länge und Breite
eines Grabes muss mindestens der eines normalen Sarges entsprechen. Der
Abstand zwischen zwei Einzelgräbern muss mindestens 0,30 m
betragen.
Die Erdüberdeckung des Sarges muss bis zur Erdoberfläche (ohne
Grabhügel von Oberkante Sarg) mindestens 0,90 m,
einer Urne mindestens 0,50 m betragen.
Das Grab ist mit dem Totenkult der Kulturen verbunden. Es war bereits sehr früh eine Erdgrube zur Deponierung der sterblichen Überreste von Menschen. Aufgrund der Begräbnis- oder Sepulchralkultur finden Archäologen seit dem Neandertaler die Spuren von Bestattungen. Teilweise sind es die reichsten und vielfältigsten Zeugnisse von Kulturen. So wurden Gräber zum wichtigen Gegenstand der archäologischen Forschung. Ein Grab ist ein geschlossener, unterirdischer Hohlraum, der meist mit weiteren Gräbern (als Friedhof) vorkommt. Es ist der Platz an welchem tote Körper (in der Regel im Sarg), Gebeine (z. B. bei Umbettung von Kriegsopfern) oder die Aschen Verstorbener (in der Regel in Urnen) beigesetzt (bestattet) werden. Gräber werden in der Regel oberirdisch durch Grabmale oder in anderer Weise gekennzeichnet. Gräber weisen in der Regel spezifische Ausrichtung aus, weil tote Körper meißt (abhängig vom religiösen oder kulturellem Umfeld) in einer bestimmten Richtung bestattet werden. (Zum Beipiel mit den Füßen nach Osten, zur Kirche oder dem Tempel bzw. seitlich liegend mit dem Gesicht gen Mekka). Tote wurden zeitweise auch nach Alter, Geschlecht oder gesellschaftlicher Position getrennt bestattet. In der Vergangenheit durften zum Beispiel Selbstmörder nicht innerhalb des Friedhofes sondern nur außerhalb der Friedhofsmauern beigesetzt werden.
Grab, Grablager, Grube, Gruft, Totenstädte, Totenbett, Ruhestätte, Bestattungsplatz, Loch
Ehrengräber
sind Gräber von besonderen Persönlichkeiten
(z.T. Denkmalgeschützte Gräber)
Erdgrab
dient der Bestattung einer Leiche mit Sarg in der Erde
Gemeinschaftsgrab
bezeichnet vom Friedhof einheitlich angelegte Gräber für
mehreren Verstorbenen, ohne örtliche Lagebestimmungen
der einzelnen Grablager.
Gruft
ist ein in der Erde ausgemauerter Raum mit Einstieg, zur Bestattung von Leichen im Sarg
Kolumbarien
enthalten in einer Wand angebrachte Nischen zur Aufstellung von Urnengefäßen (Urnenwände)
Kriegsgräber
sind Gräber für Opfer von Kriegen und Gewaltherrschaft,
es besteht ein uneingeschränktes Ruherecht
Krypta
ist eine halb unterirdische Reliquien- u. Grabstätte in frühmittelalterlichen u. romanischen Kirchen
Mausoleum
ist die allgemeine Bezeichnung für monumentale Grabbauten
Reihengrab
wird in der Regel der Reihe nach vergebenen, es ist nur eine
Bestattung möglich und es kann nicht nachgelöst werden.
Urnengrab
dient der Bestattung menschlicher Asche mit Urnengefäß in der Erde
Wahlgrab
kann der Lage nach gewählt werden es
sind mehrere Bestattungen in diesem Grab möglich und es kann
nachgelöst werden
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