ist zu veranlassen (Sie
können damit auch ein Bestattungsinstitut beauftragen).
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
Aufgrund gesetzlicher und behördlicher Vorschriften ist es heute
kaum möglich auf die Leistungen eines Bestattungsinstitutes zu
verzichten.
Wählen sie ein Bestattungsinstitut ihres Vertrauen und
Vereinbaren Sie mit diesem alles Weitere.
Hier unterscheidet man grundsätzlich zwischen Erdbestattung und Feuerbestattung.
Besondere Bestattungsarten wie Seebestattung, Friedwaldbestattung und Weltraumbestattung
setzten eine Feuerbestattung voraus.
Das Grab ist die letzte Ruhestätte eines Menschen. Hier ist zu
entscheiden auf welchem Friedhof und in welcher Grabstelle die Beerdigung
(Erd- bzw. Sargbestattung) oder Urnenbeisetzung erfolgen soll.
Es ist zwischen Reihengrab und Wahlgrab zu unterscheiden.
Beide Grabarten gibt es sowohl als Erd- bez. als Urnengrab.
Eine spätere Urnenbeisetzung in einem Erdgrab wird fast immer möglich sein,
eine Erdbestattung in einem Urnengrab jedoch in keinem Falle.
Ein Reihengrab ist in der Regel die nächste von der Friedhofsverwaltung
zur Beisetzung vorgesehene Grabstelle. Sie ist immer eine Einzelgrabstelle
und kann nur für die gesetzliche Ruhefrist gelöst werden. Eine weitere
Besetzung oder eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich.
Ein Wahlgrab kann auch ein Mehrfachgrab sein und vor Ablauf der
Ruhefrist nachgelöst, d.h. das Nutzungsrecht verlängert werden. Auch
sind weiter Beisetzungen in dieser Grabstelle (jedoch unter Beachtung der Ruhefrist)
möglich. Doppel- oder Familiengräber sind immer Wahlgrabstellen.
Die Auswahl der Grabstelle, die Festlegung des Termins und die Anmeldung
der Beerdigung / Beisetzung bei der Friedhofsverwaltung sind zu tätigen.
Die Trauerfeier hilft den Angehörigen und Freunden, den Schmerz und die
Trauer zu bewältigen und würdevoll Abschied vom Verstorbenen zu nehmen.
Bei einer Erdbestattung erfolgt die Trauerfeier in der Regel
unmittelbar im Zusammenhang mit der Beerdigung.
Bei einer Feuerbestattung kann die Trauerfeier vor der
Einäscherung (Kremation / Verbrennung) erfolgen. Als Ort empfiehlt sich
eine Trauerhalle in der Nähe des Wohnortes des Verstorbenen (auf einem
Friedhof oder in einem Bestattungsinstitut) oder aber das
Krematorium.
Es ist aber auch möglich die Trauerfeier im Zusammenhang mit der Urnenbeisetzung
durchzuführen.
Die Trauerfeier soll immer im Sinne des Verstorbenen erfolgen.
Gehörte der Verstorbenen einem Glauben an, so wird ein Geistlicher der entsprechenden
Konfession (nach persönlicher Rücksprache mit den Angehörigen) die
Trauerfeier ausgestalten.
Bei konfessionslosen Verstorbenen wird meist ein (weltlicher)
Bestattungsredner der Trauerfeier einen persönlichen Rahmen geben.
Die musikalische Umrahmung ist ebenso festzulegen wie die
Art der Aufbahrung, die Dekoration der Feierhalle und der
Blumenschmuck.
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